Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wooosn | HB Group GmbH | Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Veranstalter, Vertragspartner und Geltung
1.1 Veranstalter der Wooosn und Vertragspartner für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die HB Group GmbH, Theaterstraße 11, 09111 Chemnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Bonesky, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 27294 (im Folgenden „Veranstalter“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittstickets mit gegebenenfalls zugeordneter Sitzplatzberechtigung sowie für die Nutzung des vom Veranstalter bereitgestellten bargeldlosen Bezahlsystems während der Wooosn. Ergänzend gilt die auf www.wooosn.de veröffentlichte Veranstaltungsordnung, soweit sie wirksam einbezogen wurde.
1.3 Für Fragen zu Tickets, Buchungen, Gutscheinumwandlungen und Umbuchungen erreichst du uns ausschließlich per E-Mail unter info@wooosn.de.
§ 2 Ticketbestellung und Vertragsschluss
2.1 Tickets können über den auf www.wooosn.de verlinkten Online-Ticketshop erworben werden. Die technische Bestell- und Zahlungsabwicklung erfolgt über den Ticketdienstleister Egocentric GmbH.
2.2 Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung werden der gebuchte Veranstaltungstag, die Ticketart, die Anzahl, der Ticketpreis sowie alle zusätzlich anfallenden Entgelte angezeigt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die eingegebenen Daten zu kontrollieren und gegebenenfalls vor Absenden zu korrigieren.
2.3 Mit Abschluss des vom Ticketshop vorgesehenen Bestellvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter beziehungsweise mit der Buchungsbestätigung nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung zustande.
2.4 Die Zustellung der Tickets beziehungsweise der Einlasscodes erfolgt grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Sollte ein Ticket nicht ankommen, melde dich mit deiner Bestellnummer an info@wooosn.de.
§ 3 Tickets, Veranstaltungstage und Sitzplätze
3.1 Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Eintritt am darauf angegebenen Veranstaltungstag innerhalb der ausgewiesenen Einlass- und Veranstaltungszeiten. Ein Eintritt an einem anderen Tag ist nur nach einer vom Veranstalter bestätigten Umbuchung gemäß § 6 möglich.
3.2 Die Auswahl der Sitzplatzkategorie erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze. Der Veranstalter plant grundsätzlich mit acht Personen pro Biertischgarnitur. Abweichende Tischbelegungen gelten nur, wenn sie im Buchungsprozess ausdrücklich ausgewiesen oder individuell bestätigt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder auf die gemeinsame Platzierung getrennter Buchungen besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung.
3.3 Die Sicht zur Bühne kann je nach Platzkategorie und Position variieren. Soweit dies für die gebuchte Kategorie gewöhnlich und vorher erkennbar ist, begründet eine eingeschränkte Sicht allein keinen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Ansprüche wegen einer erheblichen Abweichung von der vereinbarten Leistung bleiben unberührt.
3.4 Tickets und QR-Codes sind gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Ein Ticket darf nur einmal zum Eintritt verwendet werden. Bei Verlust oder Nichterhalt unterstützen wir nach Prüfung der Bestelldaten, soweit technisch möglich, bei der erneuten Bereitstellung eines gültigen Tickets. Bereits eingelöste Tickets können nicht erneut verwendet werden.
3.5 Wer sein Ticket aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Terminüberschneidung oder Nichterscheinen, nicht nutzt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auszahlung des Ticketpreises. Die freiwilligen Möglichkeiten nach § 5 und § 6 bleiben davon unberührt.
§ 4 Ticketpreise, Entgelte, Zahlung und Versand
4.1 Es gelten die beim Abschluss der Bestellung angezeigten Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Ticket-, System-, Zahlungs- und gegebenenfalls weitere Servicegebühren werden vor dem verbindlichen Kaufabschluss gesondert und transparent ausgewiesen.
4.2 Die Zahlung erfolgt über die im Ticketshop angebotenen Zahlungsmethoden. Die Ticketzustellung erfolgt digital. Für technische Fragen zur Zahlungsabwicklung können ergänzend die bei der Bestellung wirksam einbezogenen Bedingungen des Ticketdienstleisters gelten; die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Veranstalter bleiben unberührt.
4.3 Die Bearbeitungsgebühren für eine vom Käufer gewünschte freiwillige Gutscheinumwandlung oder Umbuchung nach § 5 und § 6 sind keine Gebühren für den ursprünglichen Ticketkauf. Sie betragen jeweils 3,00 € je betroffenem Ticket und werden nur erhoben, wenn der entsprechende Änderungsservice tatsächlich durchgeführt wird.
§ 5 Keine freiwillige Rückgabe gegen Geld; Ticketgutscheine
5.1 Bei Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Eine freiwillige Stornierung gegen Auszahlung des Ticketpreises ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Absage oder wesentlicher Leistungsänderung durch den Veranstalter, bleiben unberührt.
5.2 In begründeten Härte- oder Ausnahmefällen kann der Veranstalter nach Prüfung des Einzelfalls aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Umwandlung eines noch nicht genutzten Tickets in einen Ticketgutschein ermöglichen. Ein genereller Anspruch auf eine solche Umwandlung besteht nicht. Die Anfrage muss spätestens sieben Kalendertage vor dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungstag bis 23:59 Uhr per E-Mail an info@wooosn.de eingehen. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail.
5.3 Die Anfrage muss die Bestellnummer, den gebuchten Veranstaltungstag, die Anzahl der betroffenen Tickets sowie eine kurze Begründung des Härte- oder Ausnahmefalls enthalten. Die fristgerechte Anfrage begründet keinen Anspruch auf eine Gutscheinumwandlung. Diese wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam. Danach werden die betroffenen Tickets deaktiviert und können nicht mehr zum Eintritt verwendet werden.
5.4 Für die freiwillige Stornierung des ursprünglichen Tickets im Rahmen der Gutscheinumwandlung wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 3,00 € je betroffenem Ticket erhoben. Diese Gebühr wird vom reinen Ticketpreis des jeweiligen Tickets abgezogen. Der Gutscheinwert entspricht daher dem gezahlten reinen Ticketpreis abzüglich 3,00 € pro umgewandeltem Ticket. Bereits angefallene und gesondert ausgewiesene Gebühren des externen Ticketdienstleisters sind nicht Bestandteil des freiwillig ausgestellten Ticketgutscheins, soweit gesetzlich zulässig.
5.5 Der Gutschein darf ausschließlich beim Erwerb neuer Wooosn-Eintrittstickets über den vom Veranstalter vorgesehenen Ticketverkauf eingesetzt werden. Er ist ausdrücklich nicht für Speisen, Getränke, sonstige gastronomische Leistungen, den Erwerb oder die Aufladung einer Bezahlkarte oder andere Leistungen im Festzelt verwendbar. Eine Auszahlung des freiwilligen Gutscheins in Geld ist nicht vorgesehen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.6 Eine Teileinlösung ist möglich, soweit die technische Ticketplattform dies unterstützt. Nicht eingelöstes Guthaben aus einem Gutschein bleibt bestehen und kann bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für weitere Wooosn-Ticketkäufe verwendet werden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Einlöseweg zur Verfügung.
5.7 Die Gutscheinumwandlung ist eine freiwillige Kulanzentscheidung des Veranstalters im jeweiligen Einzelfall. Auch bei rechtzeitig eingegangener Anfrage besteht kein Anspruch darauf. Geht die Anfrage nach Ablauf der Frist nach § 5.2 ein oder wurde das Ticket bereits eingelöst, ist eine Kulanzumwandlung grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere bei einer Absage oder erheblichen Leistungsstörung, bleiben unberührt.
§ 6 Freiwillige Umbuchung von Tickets
6.1 Eine direkte Umbuchung auf einen anderen Wooosn-Veranstaltungstag oder eine andere Ticketkategorie ist nur auf Anfrage, nach Verfügbarkeit und nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
6.2 Umbuchungsanfragen sollen spätestens sieben Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstag unter Angabe der Bestellnummer und der gewünschten Änderung per E-Mail an info@wooosn.de gerichtet werden. Spätere Anfragen können abgelehnt werden. Bis zur Bestätigung bleibt die ursprüngliche Buchung maßgeblich.
6.3 Für jede tatsächlich durchgeführte freiwillige Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr von 3,00 € je umgebuchtem Ticket erhoben. Preisunterschiede zwischen den Ticketkategorien oder Veranstaltungstagen sind zusätzlich auszugleichen; bei niedrigeren Preisen gelten die im Einzelfall vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilten Bedingungen. Die Umbuchungsgebühr wird vor Durchführung transparent mitgeteilt.
6.4 Eine Gutscheinumwandlung nach § 5 und eine direkte Umbuchung nach diesem § 6 sind alternative Verfahren. Für denselben Bearbeitungsvorgang fallen nicht gleichzeitig eine Stornogebühr und eine Umbuchungsgebühr an. Gesetzlich veranlasste Änderungen werden nicht als kostenpflichtige freiwillige Umbuchung behandelt.
§ 7 Absage, Verlegung und Änderungen des Programms
7.1 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben oder weicht die vereinbarte Leistung in wesentlicher Weise ab, stehen den Ticketkäufern die gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte werden weder durch § 5 noch durch § 6 eingeschränkt.
7.2 Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung, erfolgt die Erstattung in dem gesetzlich geschuldeten Umfang. Eine Storno- oder Umbuchungsgebühr nach § 5 und § 6 fällt dafür nicht an. Eine Erstattung kann nicht einseitig durch Ausgabe eines Gutscheins ersetzt werden.
7.3 Änderungen von Künstlern, Musikprogramm, Ablauf oder einzelnen Anfangszeiten sind möglich, soweit sie die geschuldete wesentliche Veranstaltungsleistung nicht beeinträchtigen. Weitergehende Rechte der Besucher bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.
7.4 Über wesentliche Änderungen informiert der Veranstalter nach Möglichkeit über www.wooosn.de und über die bei der Bestellung angegebenen Kontaktwege.
§ 8 Bargeldloses Bezahlsystem im Festzelt
8.1 Für die gastronomischen Leistungen im Festzelt wird während der tatsächlich stattfindenden Wooosn ein bargeldloses Bezahlsystem mit einer RFID-Bezahlkarte (Chipkarte) eingesetzt. Die Karte kann erst vor Ort während der Veranstaltung ausgegeben und aufgeladen werden. Eine Aufladung im Rahmen des Ticketvorverkaufs findet nicht statt.
8.2 Die Bezahlkarte kann während der Veranstaltung an den hierfür vorgesehenen Ausgabestellen mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln aufgeladen werden. Der Mindestaufladebetrag beträgt 5,00 €, der maximale Kartenbestand 500,00 €. Mit dem Guthaben können die angeschlossenen gastronomischen Verkaufsstellen bezahlt werden.
8.3 Nicht verbrauchtes, selbst eingezahltes Guthaben auf der Bezahlkarte wird im regulären Auszahlungsverfahren ausschließlich an den dafür vorgesehenen Auszahlungsstellen im Wooosn-Zelt und während der für den jeweiligen Veranstaltungstag veröffentlichten Öffnungszeiten ausgezahlt (siehe www.wooosn.de). An Gastronomieständen sowie außerhalb des Wooosn-Zeltes wird keine reguläre Guthabenauszahlung angeboten. Bitte lass dir Restguthaben rechtzeitig vor dem Verlassen des Zelts auszahlen. Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung, insbesondere wenn eine Auszahlung vor Ort nicht möglich war, und die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Für die Auszahlung wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
8.4 Unentgeltlich vom Veranstalter eingeräumtes Aktions- oder Promotionsguthaben ist nicht in Geld auszahlbar, soweit bei der jeweiligen Aktion wirksam etwas anderes nicht vereinbart wurde.
8.5 Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte Die Bezahlkarte ist vom Karteninhaber sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte erfolgt durch den Veranstalter grundsätzlich kein Ersatz der Karte oder des darauf befindlichen Guthabens. Eine Auszahlung, Erstattung oder Übertragung des Guthabens auf eine neue Bezahlkarte ist bei Kartenverlust nicht möglich, da die Bezahlkarten nicht personenbezogen registriert sind und das Guthaben dem ursprünglichen Karteninhaber nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Das Risiko eines vom Karteninhaber zu verantwortenden Verlustes trägt der Karteninhaber selbst. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.6 Ticketgutscheine im Sinne von § 5 können nicht als Guthaben auf eine Bezahlkarte geladen und nicht an Gastronomieständen eingelöst werden.
8.7 Für Unternehmen kann die Aufladung von Bezahlkarten auf Firmenrechnung nach vorheriger Vereinbarung angeboten werden. Das Unternehmen benennt die hierzu berechtigten Personen (Aufladeberechtigte). Die Aufladungen werden dokumentiert. Alle im Rahmen der Firmenabrechnung ausgegebenen Bezahlkarten sind am Ende des Veranstaltungsabends bei der zuständigen Firmenkundenbetreuung zurückzugeben. Am Veranstaltungstag sind die vollständige Rechnungsanschrift, eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand und ein Ansprechpartner mittels Visitenkarte mitzuteilen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vorab getroffenen Vereinbarung. Ticketkäufe und gegebenenfalls gebuchte Schmankerlbretter erfolgen unabhängig davon ausschließlich über das offizielle Ticketsystem Egocentric.
§ 9 Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
9.1 Eine private Weitergabe eines nicht personalisierten Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht vor dem Erwerb ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass QR-Codes nicht mehrfach weitergegeben oder veröffentlicht werden.
9.2 Untersagt sind ohne Zustimmung des Veranstalters der gewerbliche oder geschäftsmäßige Weiterverkauf, ein Weiterverkauf zu unangemessen überhöhten Preisen, die kommerzielle Vermittlung über nicht autorisierte Plattformen und die Nutzung der Tickets zu Werbe- oder Gewinnspielzwecken. Gesetzlich zulässige Weitergaben bleiben unberührt.
§ 10 Einlass, Gastronomie, Sicherheit und Hausrecht
10.1 Für den Zutritt gelten die auf dem Ticket angegebenen Einlasszeiten sowie die Veranstaltungsordnung. Minderjährige dürfen die Wooosn ausschließlich in Begleitung ihrer Eltern oder einer personensorgeberechtigten Person und unter Beachtung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen besuchen. Besucher haben den sachlich gerechtfertigten Sicherheitsanweisungen des Personals Folge zu leisten.
10.2 Personen, die andere gefährden, erheblich stören, Gewalt ausüben oder gegen wesentliche Sicherheitsvorschriften verstoßen, können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Einlass ausgeschlossen oder der Veranstaltung verwiesen werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.3 Die Wooosn ist eine gastronomisch bewirtschaftete Veranstaltungsstätte. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke, gleich ob alkoholisch oder alkoholfrei, sind im Wooosn-Festzelt und auf den dazugehörigen Veranstaltungsflächen grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für außerhalb der Wooosn erworbene Speisen und Getränke. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig; medizinisch oder gesundheitlich notwendige Verpflegung bleibt nach entsprechender Abstimmung beziehungsweise Prüfung vor Ort möglich.
10.4 Wer gegen dieses Verbot verstößt, kann aufgefordert werden, mitgebrachte Speisen oder Getränke nicht mit in das Zelt zu nehmen oder deren Verzehr sofort einzustellen. Wird einer berechtigten Aufforderung nicht Folge geleistet oder liegt ein erheblicher oder wiederholter Verstoß vor, kann der Veranstalter beziehungsweise sein beauftragtes Ordnungs- und Sicherheitspersonal im Rahmen des Hausrechts den Zutritt verweigern, einen Platzverweis aussprechen oder den Gast aus dem Festzelt und den zugehörigen Veranstaltungsflächen verweisen.
10.5 Wird ein Gast aufgrund eines von ihm zu vertretenden, berechtigten Ausschlusses von der Veranstaltung verwiesen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Gesetzliche Ansprüche sowie die Anforderungen an eine verhältnismäßige Ausübung des Hausrechts bleiben unberührt.
§ 11 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
11.1 Während der Wooosn werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt. Diese dienen der Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bewerbung der Wooosn und zukünftiger Veranstaltungen. Die Aufnahmen können insbesondere auf der Website www.wooosn.de, in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, TikTok und YouTube sowie in Presse- und Werbemedien veröffentlicht werden.
11.2 Mit dem Kauf eines Tickets wird der Käufer ausdrücklich darüber informiert, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt und im gesetzlich zulässigen Umfang veröffentlicht werden. Dies betrifft insbesondere Aufnahmen des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens, der Bühne, des Festzelts und des Publikums. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine überwiegenden Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen, dürfen diese Aufnahmen auch ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden.
11.3 Bei gezielten Einzel- und Gruppenaufnahmen zeigt der Fotograf den fotografierten Personen im Anschluss die entstandenen Bilder und holt deren Zustimmung zur Veröffentlichung für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Wooosn ein.
11.4 Besucher werden zusätzlich durch Aushänge im Eingangsbereich über Foto-, Film- und Tonaufnahmen informiert. Weitere Informationen sowie Hinweise zu den gesetzlichen Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.wooosn.de. Anliegen zu veröffentlichten Aufnahmen können an info@wooosn.de gerichtet werden.
§ 12 Garderobe und Fundsachen
12.1 Soweit eine betreute Garderobe angeboten wird, gelten hierfür die vor Ort bekannt gegebenen Bedingungen. Gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, werden nicht ausgeschlossen.
12.2 Besucher werden gebeten, persönliche Wertgegenstände sicher aufzubewahren. Gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Für Fundsachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 965 ff. BGB.
§ 13 Parken und Anreise
13.1 Soweit im Umfeld des Veranstaltungsorts Parkmöglichkeiten bestehen, sind die Straßenverkehrsordnung und die jeweils ausgeschilderten Regelungen einzuhalten. Eine Bewachung abgestellter Fahrzeuge erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.
13.2 Der Veranstalter haftet für Schäden im Zusammenhang mit Parkmöglichkeiten ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anreise-, Unterkunfts- und sonstige individuelle Nebenkosten sind nicht Bestandteil des Ticketpreises; zwingende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
14.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Ticketvertrags und der Veranstaltung sowie gegebenenfalls zur Nutzung des bargeldlosen Bezahlsystems nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Nähere Informationen, auch zu beteiligten Dienstleistern und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung unter www.wooosn.de/datenschutz/.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
16.2 Gerichtsstand ist Chemnitz, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit ein Gerichtsstand gesetzlich wirksam vereinbart werden kann.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.