Zelt- und Veranstaltungsordnung

Wooosn 2027  |  HB Group GmbH  |  Stand: 20. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Hausrecht

1.1  Diese Zelt- und Veranstaltungsordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Wooosn-Festzelts und der zugehörigen Veranstaltungsflächen. Veranstalter ist die HB Group GmbH, Theaterstraße 11, 09111 Chemnitz. Für den Ticketkauf und sonstige Vertragsleistungen gelten ergänzend die wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wooosn.

1.2  Das Hausrecht wird vom Veranstalter und den von ihm beauftragten Personen, insbesondere dem Ordnungs- und Sicherheitspersonal, ausgeübt. Berechtigten, der Sicherheit und dem geordneten Ablauf dienenden Anweisungen ist Folge zu leisten. Gesetzliche Befugnisse von Polizei und Behörden bleiben unberührt.

2. Eintritt, Tickets und Altersgrenze

2.1  Minderjährigen ist der Zutritt zur Wooosn ausschließlich in Begleitung ihrer Eltern oder einer personensorgeberechtigten Person gestattet. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten. Das Personal kann zum Altersnachweis einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis verlangen.

2.2  Der Zutritt ist nur mit einem für den jeweiligen Veranstaltungstag gültigen Ticket oder einer vom Veranstalter anerkannten Zutrittsberechtigung möglich. Ein digitales Ticket auf dem Smartphone genügt. Der QR-Code darf nur einmal zum Eintritt verwendet werden; Fälschungen und missbräuchliche Mehrfachnutzung sind untersagt.

2.3  Das Ticket gilt ausschließlich für den ausgewiesenen Veranstaltungstag. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Einlasszeiten. Für Sonderveranstaltungen oder ausdrücklich eingeladene Gäste können gesondert bekannt gegebene Zutrittsbedingungen gelten.

2.4  Nach dem Verlassen des Festzelts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wiedereinlass; das für diesen Abend bereits eingelöste Ticket berechtigt nicht automatisch zu einem erneuten Zutritt. Eine Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch das Einlasspersonal.

3. Sitzplätze und Aufenthalt im Zelt

3.1  Gekaufte Wooosn-Tickets beinhalten die gebuchte Sitzplatzkategorie. Die konkrete Platz- und Tischzuweisung erfolgt durch das Wooosn-Team. Ein bestimmter Tisch oder die Zusammenlegung von getrennt erworbenen Ticketbestellungen kann nur bei ausdrücklicher Bestätigung zugesagt werden.

3.2  Der Veranstalter plant grundsätzlich acht Personen pro Biertischgarnitur. Abweichende Tischbelegungen gelten nur, wenn sie bei der Buchung ausdrücklich ausgewiesen oder individuell bestätigt werden. Wege, Notausgänge sowie Rettungs- und Bediengänge müssen jederzeit frei bleiben.

3.3  Die Nutzung anderer Tischbereiche, abgesperrter Flächen, Bühnen- oder Backstagebereiche ist nur mit entsprechender Berechtigung erlaubt. Das Betreten von Bühnen und technischen Bereichen ohne Freigabe ist untersagt.

4. Einlass- und Sicherheitskontrollen

4.1  Zum Schutz aller Gäste können am Eingang Sicht- und Taschenkontrollen sowie, mit Zustimmung der betroffenen Person und im rechtlich zulässigen Rahmen, weitere Sicherheitskontrollen stattfinden.

4.2  Wird eine aus sachlichen Sicherheitsgründen erforderliche Kontrolle verweigert, kann der Einlass verweigert werden. Personen, die durch ihr Verhalten, starke Alkoholisierung, Drogeneinfluss oder das Mitführen gefährlicher Gegenstände ein erhebliches Risiko darstellen, können vom Zutritt ausgeschlossen werden.

4.3  Verbotene Gegenstände sind außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu verwahren. Eine Aufbewahrung durch den Veranstalter ist nicht geschuldet. Eine Einziehung oder Sicherstellung erfolgt ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen; es gibt keine pauschale Einbehaltung ohne Rückgabeanspruch.

5. Nicht erlaubte Gegenstände

Ins Festzelt und auf die zugehörigen Veranstaltungsflächen dürfen insbesondere folgende Gegenstände nicht mitgebracht werden:

•  Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände, die Personen verletzen können;

•  Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, explosive Stoffe und offenes Feuer;

•  Laserpointer sowie gefährliche, ätzende, leicht entzündliche oder färbende Stoffe und Sprays;

•  mitgebrachte alkoholische und andere Getränke, Speisen sowie Glasflaschen, Dosen oder andere als Wurfgeschosse geeignete Behältnisse;

•  rechtswidrige Drogen und entsprechende Konsumutensilien;

•  rassistische, menschenverachtende, extremistische oder strafbare Propagandamaterialien;

•  kommerzielle Werbe-, Verkaufs- oder Verteilmaterialien ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;

•  professionelle Foto-, Film- oder Tonaufnahmetechnik für kommerzielle Zwecke ohne vorherige Genehmigung.

Ausnahmen für medizinisch notwendige Gegenstände, Medikamente und aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Verpflegung sind nach vorheriger Abstimmung oder nach Prüfung am Einlass möglich. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden; ausgebildete Assistenzhunde sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang zugelassen.

6. Verhalten, Rücksichtnahme und Sicherheit

6.1  Die Wooosn soll für alle Gäste ein fröhliches und sicheres Fest sein. Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere weder gefährdet noch erheblich belästigt werden. Gewalt, Bedrohungen, Belästigungen, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen und Sachbeschädigungen werden nicht geduldet.

6.2  Untersagt sind insbesondere das Besteigen von Tischen, Zäunen, Absperrungen, Traversen, Zeltdächern oder sonstigen Aufbauten; das Werfen von Gegenständen; das Entzünden von Feuer; das Blockieren von Flucht- und Rettungswegen; das Beschädigen oder Beschriften von Einrichtungen und das Betreten gesperrter Bereiche.

6.3  Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen; Toilettenanlagen sind bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Sicherheitspersonal kann gefährliches Verhalten unverzüglich unterbinden.

6.4  Im Festzelt besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Zum Rauchen dürfen nur ausdrücklich ausgewiesene Außenbereiche genutzt werden.

7. Gastronomie und bargeldloses Bezahlen

7.1  Die Wooosn ist eine gastronomisch bewirtschaftete Veranstaltungsstätte. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke, ob alkoholisch oder alkoholfrei, sind im Wooosn-Festzelt und auf den zugehörigen Veranstaltungsflächen grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für außerhalb der Wooosn erworbene Speisen und Getränke. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig; medizinisch oder gesundheitlich notwendige Verpflegung bleibt nach Abstimmung oder Prüfung vor Ort möglich (siehe Ziffer 5).

7.2  Im Festzelt erfolgt die Bezahlung gastronomischer Leistungen über das vorgesehene bargeldlose Bezahlsystem mit RFID-Bezahlkarte. Die Ausgabe und Aufladung der Karte ist erst vor Ort während der tatsächlich stattfindenden Veranstaltung möglich. Im Ticketvorverkauf wird kein Guthaben auf die Bezahlkarte geladen.

7.3  Die Auszahlung nicht verbrauchten, selbst eingezahlten Guthabens erfolgt im regulären Auszahlungsverfahren ausschließlich an den vorgesehenen Auszahlungsstellen im Wooosn-Zelt während der veröffentlichten Öffnungszeiten. Bitte lass dir dein Restguthaben rechtzeitig vor dem Verlassen des Zelts auszahlen. Bei Verlust oder Diebstahl einer nicht personenbezogen registrierten Bezahlkarte erfolgt durch den Veranstalter grundsätzlich weder ein Ersatz der Karte noch des darauf befindlichen Guthabens; auch eine Auszahlung oder Übertragung des Guthabens auf eine neue Karte ist grundsätzlich nicht möglich. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 8 der AGB.

7.4  Ein Wooosn-Ticketgutschein kann ausschließlich für den Kauf neuer Wooosn-Eintrittstickets verwendet werden. Er ist nicht für Speisen, Getränke, andere Gastronomieleistungen oder das Aufladen einer Bezahlkarte gültig.

7.5  Bei einer vorab vereinbarten Firmenabrechnung benennt das Unternehmen die Personen, die Guthaben auf Firmenrechnung aufladen lassen dürfen (Aufladeberechtigte). Jede Aufladung wird dokumentiert. Alle für die Firmenabrechnung ausgegebenen Bezahlkarten müssen am Ende des jeweiligen Veranstaltungsabends bei der zuständigen Firmenkundenbetreuung abgegeben werden. Die Firmenrechnung wird nach der Veranstaltung gemäß der Vereinbarung erstellt. Für die Rechnungsstellung ist am Veranstaltungstag eine Visitenkarte mit vollständiger Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand und zuständigem Ansprechpartner mitzubringen.

8. Ticketstornierung, Gutschein und Umbuchung

8.1  Bereits gekaufte Tickets können bei Nichtteilnahme grundsätzlich nicht gegen Auszahlung des Ticketpreises zurückgegeben werden. Für terminierte Freizeitveranstaltungen besteht bei einem Onlinekauf in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Ansprüche bei Veranstaltungsabsage oder wesentlichen Leistungsänderungen bleiben uneingeschränkt bestehen.

8.2 In begründeten Härte- und Ausnahmefällen kann der Veranstalter aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Umwandlung eines ungenutzten Tickets in einen Ticketgutschein ermöglichen. Ein genereller Anspruch auf eine solche Umwandlung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt ausschließlich nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch den Veranstalter.

Eine entsprechende Anfrage muss spätestens sieben Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungstag bis 23:59 Uhr unter Angabe der Bestellnummer, des Veranstaltungstags, der Anzahl der betroffenen Tickets und einer kurzen Begründung des Härte- oder Ausnahmefalls per E-Mail an info@wooosn.de eingegangen sein. Die fristgerechte Anfrage begründet keinen Anspruch auf eine Gutscheinumwandlung. Diese wird erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam; das bisherige Ticket verliert dann seine Gültigkeit.

8.3  Für die tatsächlich durchgeführte freiwillige Stornierung mit Gutscheinumwandlung wird eine Gebühr von 3,00 € pro betroffenem Ticket vom reinen Ticketpreis abgezogen. Gesonderte Gebühren des externen Ticketdienstleisters werden nicht Teil des freiwilligen Gutscheins, soweit gesetzlich zulässig.

8.4  Eine freiwillige Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstag oder eine andere Kategorie ist nur bei Verfügbarkeit und nach Bestätigung möglich. Für jede tatsächlich durchgeführte Umbuchung fallen 3,00 € pro Ticket an; mögliche Ticketpreisunterschiede kommen hinzu. Für denselben Änderungsvorgang fallen nicht gleichzeitig eine Storno- und eine Umbuchungsgebühr an.

8.5  Einzelheiten, Fristen und gesetzliche Ausnahmen regeln §§ 5 bis 7 der AGB. Gebühren für eine freiwillige Änderung fallen nicht an, wenn der Veranstalter aufgrund gesetzlicher Ansprüche zur Änderung oder Rückabwicklung verpflichtet ist.

9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

9.1  Während der Wooosn können zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit Foto-, Film- und Tonaufnahmen entstehen. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren wir gesondert in den Datenschutzhinweisen und durch Aushänge vor Ort.

9.2  Bei gezielten Einzel- und Gruppenaufnahmen zeigt der Fotograf den fotografierten Personen im Anschluss die entstandenen Bilder und holt deren Zustimmung zur Veröffentlichung für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Wooosn ein.

9.3  Private Foto- und Videoaufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt, soweit Rechte anderer Gäste und betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigt werden. Gewerbliche Aufnahmen, Livestreams oder kommerzielle Veröffentlichungen bedürfen vorab der Zustimmung des Veranstalters.

10. Garderobe, Fundsachen und Lautstärke

10.1  Wenn eine betreute Garderobe angeboten wird, gelten dafür die vor Ort bekannt gegebenen Bedingungen. Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Fundsachen können beim Veranstaltungspersonal abgegeben werden.

10.2  Im Festzelt kann es während des Musikprogramms zeitweise laut werden. Wir empfehlen Gästen mit empfindlichem Gehör, geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Die gesetzliche Haftung des Veranstalters wird dadurch nicht ausgeschlossen.

10.3  Für Garderobe, persönliche Gegenstände und sonstige Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie § 14 der AGB. Insbesondere wird die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen.

11. Ausschankschluss, Veranstaltungsende und Räumung

11.1  Für Einlass, Ausschank und Veranstaltungsende gelten die für den jeweiligen Wooosn-Abend veröffentlichten Zeiten und die behördlich genehmigten Rahmenbedingungen. Der Ausschank endet grundsätzlich spätestens um 23:00 Uhr; das Veranstaltungsgelände ist spätestens 60 Minuten nach Ausschankschluss zu verlassen. Werden für einzelne Veranstaltungstage ausdrücklich andere behördlich zulässige Zeiten bekannt gegeben, sind diese maßgeblich.

11.2  Nach Veranstaltungsende sind das Festzelt und die dazugehörigen Flächen ohne unnötige Verzögerung zu verlassen. Anweisungen des Personals im Zusammenhang mit einer Räumung, einem Notfall oder einer Gefahrenlage sind unverzüglich zu befolgen.

12. Verstöße und Folgen

12.1  Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann der Veranstalter verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, insbesondere ermahnen, den Zutritt mit nicht zugelassenen Gegenständen verweigern, einen Platzverweis aussprechen oder bei schweren Verstößen ein Hausverbot erteilen. Wer entgegen Ziffer 7.1 selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke in das Zelt bringt oder dort verzehrt und eine berechtigte Aufforderung des Personals missachtet, kann aus dem Festzelt und den zugehörigen Veranstaltungsflächen verwiesen werden. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ein Verweis auch ohne weitere Ermahnung erfolgen.

12.2  Wird ein Gast aufgrund eines von ihm zu vertretenden, berechtigten Verstoßes von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Ob darüber hinaus ein Anspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam vereinbarten AGB. Gesetzliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche werden durch diese Ordnung nicht pauschal ausgeschlossen.

12.3  Bei Verdacht auf Straftaten kann die Polizei verständigt werden. Gesetzliche Befugnisse der Behörden bleiben unberührt.

13. Schlussbestimmungen und Kontakt

13.1  Diese Zelt- und Veranstaltungsordnung ergänzt die AGB der Wooosn in ihrer für den jeweiligen Ticketvertrag wirksam vereinbarten Fassung. Soweit ein Widerspruch besteht, sind die gesetzlichen Vorgaben maßgeblich; eine nachträgliche Änderung darf erworbene vertragliche Rechte nicht einseitig beschneiden.

13.2  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

13.3  Fragen zur Zeltordnung, zu Eintritt, Tickets, Gutscheinen und dem Bezahlsystem beantworten wir unter info@wooosn.de.

Wir freuen uns auf eine sichere, friedliche und unvergessliche Wooosn mit euch!