Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Vertragspartner

Betreiber der Internetseite www.wooosn.de und Veranstalter der WOOOSN ist die

HB Group GmbH

Theaterstraße 11, 09111 Chemnitz

Vertreten durch den Geschäftsführer: Henrik Bonesky

Registergericht Chemnitz

Handelsregisternummer HRB 27294

Steuer-Nr. 215/110/05814

Durch den Kauf einer Zugangsberechtigung + Sitzplatzberechtigung bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen, kommt ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Vertragspartner (Kunden) und dem Veranstalter zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Veranstaltungsordnung (http://www.wooosn.de) sind Bestandteil des Vertrages. Ablauf und Inhalt der Veranstaltungen liegen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters. Für die Gewährleistung des Stattfindens von Veranstaltungen ist der Veranstalter verantwortlich.

  • 2 Vertragsschluss

Die Zugangsberechtigungen verbunden mit einer Sitzplatzberechtigung können vom Kunden online (www.wooosn.de) erworben werden. Über die Internetseite erfolgt das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss seitens des Kunden durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Kauf- und Zahlungsabwicklung und zum Versand des Codes, der am jeweilig gebuchten Tag, zum Erhalt der gebuchten Sitzplatzberechtigung führt und berechtigt.

  • 3 Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung

3.1. Die Zugangsberechtigungen, verbunden mit der Sitzplatzberechtigung sind nur für den jeweils ausgestellten Veranstaltungstag und der jeweiligen Veranstaltungszeit gültig und nicht auf andere Tage übertragbar. Der Kunde hat die Bestellung nach Zusendung des Codes auf Richtigkeit zu prüfen. Bei Abweichungen sind diese unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage nach Zugang bei dem Veranstalter per E-Mail an info@wooosn.de geltend zu machen, um den Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Der Veranstalter ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.

3.2. Seitens des Veranstalters gibt es keine Verpflichtung den Vertragspartner über eventuelle Änderungen von Terminen oder Veranstaltungsorten, bzw. Absagen der jeweiligen Veranstaltungen, persönlich zu informieren. Der Vertragspartner ist somit selbst verpflichtet, sich über Änderungen der Veranstaltungen (Uhrzeit, Ort u. a.) zu informieren. Der Veranstalter kommt nicht für die Kosten (z.B. Anreise und Unterbringung) infolge von Termin- bzw. Anfangszeitverschiebungen, Programmänderungen oder Ausfällen auf.

3.3. Die Auswahl der Zutrittsberechtigungen mit der verbunden Sitzplatzberechtigung (Kategorien 1,2, & 3) erfolgt stets nach den aktuellen Verfügbarkeiten in den jeweiligen Kategorien. Käufer der Zutrittsberechtigungen, verbunden mit der Sitzplatzberechtigung, erklären sich damit einverstanden, dass bis zu 10 Personen an einer Festzeltgarnitur platziert werden können.

3.4. Bei einzelnen Sitzplätzen können Sichtbehinderungen zur Bühne auftreten. Der Gast erklärt sich mit der erworbenen Zutrittsberechtigung, verbunden mit der Sitzplatzberechtigung einverstanden.

Eine Erstattung von nicht eingelösten Zutrittsberechtigungen, verbunden mit Sitzplatzberechtigungen ist nicht möglich. Es besteht keine Möglichkeit, sich Beträge für kommende Veranstaltungen gutschreiben zu lassen oder sich Gutschriften oder Gutscheine über nicht eingelöste Zugangsberechtigungen, verbunden mit der Sitzplatzberechtigung sei es durch Krankheit oder durch Dritte ausstellen zu lassen.

3.5. Es erfolgt kein Ersatz bei Verlusten von QR-Codes für den Erhalt von Zutrittsberechtigungen, verbunden mit Sitzplatzberechtigungen.

  • 4 Bezahlsystem

Für die Veranstaltungen gibt es RFID-Karten zum einfachen und bargeldlosen Bezahlen am Tisch und an allen Getränkeständen. Die Gäste können an den Countern im Zelt/Eingangsbereich die Karten mit Bargeld oder per Kartenzahlung aufladen. Restbeträge werden nach der Veranstaltung wieder ausgezahlt. Im gesamten Veranstaltungsgelände gibt es dieses einheitliche elektronische Bezahlsystem. Zahlungen sind ausschließlich mit diesem System möglich. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen dem Veranstalter, Chipkartenaussteller und dem jeweiligen Gast, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.1.Vertragsbeziehungen: 

Mit dem Bezug und Aufladen von Guthaben der RFID-Karte, folgend Chipkarte genannt, kommt ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Inhaber über die Nutzung der Chipkarte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Nimmt der Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Inhaber und den Akzeptanzstellen. Akzeptanzstellen sind z.B. die Getränkestände.

Die Chipkarte mit dem aufgeladenen Guthaben gilt nur während der jeweiligen Veranstaltungszeiten und kann in dieser auch nur ausgezahlt werden. Der Aussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.

Der Aussteller übernimmt keine Haftung für die Chipkarte bei Verlust oder Diebstahl.

4.2.Leistungsumfang

Mit der Chipkarte kann der Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen (Getränkestände, Zahlen bei Servicepersonal) bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Chipkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.

Der Aussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Chipkarte bezahlt werden können.

Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung fällig. Die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Guthaben verrechnet.

4.3. Autorisierung von Zahlaufträgen

Mit dem Einsatz der Chipkarte an einer Akzeptanzstelle erteilt der Inhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.

4.4. Erwerb

Die Ausstellung der Chipkarte erfolgt im Zuge der ersten Aufladung an den Countern im Eingangsbereich. Dabei wird ein Pfand in Höhe von 5 € vom aufgeladenen Guthaben abgebucht, dass der Kunde bei Rückgabe der Chipkarte zurückerhält.

4.5. Aufladung

Die Chipkarte ist an dem Countern (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der Inhaber kann seine Chipkarte nur im Rahmen von vorhandenem Guthaben nutzen. Der Mindestaufladebetrag beträgt 5 Euro. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 500 Euro. Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden nicht verzinst.

4.6. Gültigkeitsdauer

Die Chipkarte kann ab Erhalt für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Wird eine Erstattung des Restguthabens, während der Veranstaltungzeit nicht angefordert, verfällt das Guthaben.

4.7. Rückzahlung / Erstattung

Restliches Chipkarten-Guthaben kann ausschließlich vor Ort während der jeweiligen Veranstaltung erstattet werden. Die Chipkarte muss dafür in jedem Fall vor Ort abgegeben werden. Mögliche Promotionguthaben können nicht erstattet werden und sie verfallen automatisch nach jeder Veranstaltung.

4.8. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Inhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Chipkarten Guthabens mit dem verfügten Betrag. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an den Veranstalter gerichtet werden.

4.9. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

Der Inhaber hat die Chipkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

Risiko eines Verlustes oder Missbrauchs: Das Risiko eines Verlustes und eines vom Inhaber zu vertretenden Missbrauchs der Chipkarte trägt der Inhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Inhaber rechtmäßiger Besitzer der Chipkarte ist. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Aussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

Haftung: 

Der Aussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Chipkarte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.

Verliert der Inhaber seine Chipkarte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Guthabenverfügung, so haftet der Inhaber für Schäden, in Höhe seines Guthabens auf der Chipkarte, ohne dass es darauf ankommt, ob den Inhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Datenschutzbestimmungen: Es gelten die oben aufgeführten Datenschutzbestimmungen des Veranstalters. Im Falle des Erwerbs werden Daten an die HB Group GmbH sowie an die PurpleX GmbH weitergegeben. Daher stimmt der Käufer mit Erwerb des Tickets ebenfalls den Datenschutzbestimmungen dieser Unternehmen zu.

 

Alle Preise werden grundsätzlich als Endpreis angegeben, inkl. der gesetzl. MwSt.

  • 5 Rückgabe von Verzehrbändern mit Sitzplatzberechtigung

5.1. Eine Rückgabe von einem bereits versandten Code und damit bereits gekauften Zutrittsberechtigungen mit Sitzplatzberechtigung ist ausschließlich bei einer Absage oder Terminverschiebung der Veranstaltung möglich. Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die auch Konzerte umfasst, keine Anwendung findet. Somit ist ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

5.2. Bei Programmänderungen, auch die, die der Veranstalter zu vertreten hat – das heißt auch bei Änderung des Hauptprogrammteils, werden keine Kosten und Gebühren (z.B. Zahlungsmethoden, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) zurückerstattet. Auch ein Umtausch der Zutrittsberechtigungen mit Sitzplatzberechtigung auf einen anderen Tag ist aus dem Grund von Programmänderungen nicht möglich.

5.3. Änderungen der Einlass- und Anfangszeiten, Programmänderungen sowie Absagen oder Konzertverschiebungen sind kurzfristig möglich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor Beginn seiner Veranstaltung über etwaige Änderungen zu informieren.

5.4. Sollte zum Reservierungstermin, die noch nicht begonnene Veranstaltung (Veranstaltungsbeginn 17.00 Uhr) aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgesichtspunkten, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung nicht möglich sein, werden die anlässlich der Veranstaltung gekauften Zugangsberechtigungen mit Sitzplatzberechtigung gegen Rückgabe erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche und eine weitergehende Haftung des Veranstalters sind in den genannten Fällen ausgeschlossen. Das heißt, sollte die Veranstaltung schon begonnen haben, ist eine Rückgabe der Zutrittsberechtigungen mit Sitzplatzberechtigung aus vorgenannten Gründen nicht möglich.

5.5. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.

  • 6 Bezahlung & Versand der Zugangsberechtigung

6.1. Bei der Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung vorab, über die im System angebotenen Zahlungsmethoden. Der Code, der zum Erhalt der Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung berechtigt, wird nach der Bezahlung an Ihre angegebene Email-Adresse versandt.

6.2. Die anfallenden Gebühren für die Zahlungsmethoden und die Gebühren des Ticketsystems werden auf den Preis der Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung aufgeschlagen. Es gelten die AGB´s des Anbieters.

6.3. Die Tickets werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Ticketsystem, Zahlungsmethoden.

6.4. Kommt es aufgrund von in der Sphäre des Vertragspartners liegenden Umständen bei der Bezahlung zu Schwierigkeiten (bspw. Rückbuchungen, Zahlungswidersprüchen), trägt er sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren.

  • 7 Beschränkungen der Weitergabe von Tickets

Aus Gründen der Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters, liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Zugangsberechtigungen mit Sitzplatzberechtigung einzuschränken. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Verzehrbänder mit Sitzplatzberechtigung ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es insbesondere untersagt:

  • Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung dem Veranstalter gewerblich und/oder kommerziell weiterzugeben und/oder zu veräußern,
  • Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung im Rahmen von dem Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
  • Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen,
  • Zugangsberechtigung mit Sitzplatzberechtigung zu Zwecken der eigenen Werbung, der Vermarktung, oder Gewinnerzielung bzw. Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern.

Bei Zuwiderhandlung muss der Kunde/Verkäufer der Karten mit rechtlichen Maßnahmen des Veranstalters rechnen.

  • 8 Parkmöglichkeiten

8.1. Für die Veranstaltungen können die örtlichen Parkmöglichkeiten genutzt werden. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf Gelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr.

8.2. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur während der Öffnungszeiten erfolgen. Mit der Einfahrt auf das Gelände erkennt der Nutzer die Parkplatzordnung an. Es gilt die StVO. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

8.3. Übernachtungen und Campen auf dem Parkplatz sind strikt verboten.

8.4. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden auf dem Parkplatz.

 

  • 9 Fundsachen

9.1.Gegenstände aller Art, die auf dem Veranstaltungsgelände gefunden werden, sind beim Veranstalter abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

 

  • 10 Recht am eigenen Bild

10.1. Die Gäste stimmen durch den Besuch dieser Veranstaltung zu, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet,  SocialMedia, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen des Veranstalters, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters.

10.2. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

  • 11 Garderobe

Soweit die Garderobenkapazitäten es zulassen, besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

 

  • 12 Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Übermittlung von Daten, insbesondere Kontoverbindungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des TDDSG und BDSG. Personenbezogene Daten werden in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

  • 13 Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

Die HB Group GmbH haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die HB Group GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten besteht keine Haftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Das Recht des Vertragspartners, sich wegen einer nicht von dem Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist, bis auf die vorgenannten Ausnahmen, ausgeschlossen.

  • 14 Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das jeweilig gültige Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und des Veranstalters der Gerichtsstand Chemnitz.

14.3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine andere wirksame und durchführbare Bestimmung, welche die Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Bestimmung bedacht hätten und welche den Absichten der Parteien im Hinblick auf Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollte.

 

Stand 10/2023