Veranstaltungsordnung

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können
  • Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen
  • Flaschen, Dosen, Krüge und Gefäße aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
  • Laser-Pointer
  • Speisen und Getränke aller Art
  • Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
  • Tiere (soweit es sich nicht um Begleittiere – z.B. Blindenhunde – handelt)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial und entsprechende Kleidung
  • Banner, Drucksachen, Zeitungen und Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Werbematerialien, die zur Verbreitung und zu kommerziellen Zwecken dienen, solange diese nicht seitens des Veranstalters ausdrücklich genehmigt sind

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die zuvor genannten Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Preises der Verzehrbänder mit Sitzplatzberechtigung verlangen könnte.

Eingangskontrolle

Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke etc.).
Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, dürfen das Festzelt nicht betreten.
Die Fälschung und Herstellung von Tickets mit Sitzplatzberechtigung des Veranstalters sowie der Verkauf von diesen wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Fotografien, Videomitschnitte und deren lizenzrechtliche Verwendung

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Aufenthalt 

Ausschankschluss im gesamten Festzelt ist spätestens 23.00 Uhr. Das Veranstaltungsende ist spätestens 60 Minuten nach Ausschankschluss und bedingt das unverzügliche Verlassen des Veranstaltungsgeländes.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Beim Verlassen des Zeltes bei Überfüllung kann kein Anspruch auf Wiedereinlass gewährt werden.
Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein anderer belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Rassistische, fremdenfeindliche und die Persönlichkeit verletzende Äußerungen und Parolen sind zu unterlassen.
Im gesamten Festzelt ist das Rauchen nicht gestattet! Bitte die dafür ausgewiesenen Bereiche benutzen.

Weiterhin sind folgende Verhaltensweisen untersagt:

  • Das Besteigen und Übersteigen von Absperrungen, Zäunen, Fassaden, Masten, Beleuchtungsanlagen, Gerüsten, Bäumen, Zelten, Fahrzeugen, Verkaufsständen und Dächern aller Art
  • Das Besteigen von  Tischen
  • Das Werfen von Gegenständen
  • Die Verunreinigung des Festzeltes, des Veranstaltungsgeländes sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
  • Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Das Bemalen, Beschriften und Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Wegen
  • Das Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher zugelassen sind

 

Hausrecht und Aufsicht

Das Hausrecht haben die Vertreter und Beauftragten des Veranstalters. Die Polizei, die Ordnungsbehörde und der Ordnungsdienst sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen.

Haftung

Die Besucher achten selbst auf die durch sie mitgeführten Gegenstände und ihre Garderobe. Der Veranstalter übernimmt für deren Sicherheit bzw. Unversehrtheit keinerlei Haftung.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Festzelt aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Für solche Schäden ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Veranstaltungsordnung verstoßen, können der Veranstaltung verwiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden.
Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.

Schlussbestimmungen

Der Besucher erklärt sich durch das Betreten und Verweilen des Veranstaltungsgeländes und des Festzeltes mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Veranstaltungsordnung einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsordnung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird Chemnitz vereinbart.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HB Group GmbH.

Wir wünschen nun allen Besuchern viel Spaß bei der Wooosn.

Für konstruktive Kritik, Anregungen sowie Lob sind wir jederzeit offen und dankbar.